Ab dem 1. April 2025 wird die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) in Österreich auch auf Elektrofahrzeuge ausgeweitet. Die Steuerberechnung basiert auf der Dauerleistung und dem Eigengewicht des Fahrzeugs, was zu jährlichen Mehrkosten von durchschnittlich 400 Euro führt – in Einzelfällen sogar bis zu 2.000 Euro.
Diese Maßnahme beendet die steuerliche Begünstigung von E-Autos und betrifft sowohl Bestandsfahrzeuge als auch Neuzulassungen. Während die Regierung hohe Mehreinnahmen erwartet, fordern Interessenverbände mehr Transparenz. Dieses Dokument gibt einen Überblick über die neuen Berechnungsgrundlagen und ihre Auswirkungen.
Die Berechnung der mVSt für E-Autos basiert auf zwei Hauptkomponenten: der Dauerleistung (kW) und dem Eigengewicht des Fahrzeugs.
- Ein Freibetrag von 45 kW wird abgezogen
- Für die ersten 35 kW: 0,25 € pro kW (mindestens 2,50 €)
- Für die nächsten 25 kW: 0,35 € pro kW
- Für jedes weitere kW: 0,45 € pro kW
- Ein Freibetrag von 900 kg wird abgezogen
- Für die ersten 500 kg: 0,015 € pro kg (mindestens 3 €)
- Für die nächsten 700 kg: 0,03 € pro kg
- Für jedes weitere kg: 0,045 € pro kg
Beispiel: 100 kW Leistung und 2.000 kg Eigengewicht
100 kW - 45 kW = 55 kW
35 kW x 0,25 € = 8,75 €
20 kW x 0,35 € = 7,- €
Summe kW - Komponente pro Monat: 15,75 €
2.000 kg - 900 kg = 1.100 kg
500 kg x 0,015 € = 7,5 €
600 kg x 0,03 € = 18,- €
Summe Gewichtskomponente pro Monat: 25,50 €
Summe der motorbezogenen Versicherungssteuer für 12 Monate: 495,- €
Die Einführung dieser Steuer wird zu Mehrkosten für E-Auto-Besitzer führen. Im Durchschnitt wird mit einer jährlichen Belastung von rund 400 Euro pro Fahrzeug gerechnet. Die tatsächlichen Kosten können jedoch je nach Modell stark variieren, mit einer Spanne von etwa 70 bis 2000 Euro pro Jahr.
- Ein VW ID.3 Pro würde beispielsweise mit 514,20 Euro pro Jahr besteuert werden.
- Plug-in-Hybridfahrzeuge werden ebenfalls von der neuen Regelung betroffen sein und könnten eine erhöhte Steuerbelastung erfahren.
- E-Mopeds bleiben weiterhin von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Für Plug-in-Hybride mit Erstzulassung ab dem 1. Oktober 2020 wird die Steuer basierend auf zwei Komponenten berechnet:
- Leistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt (kW)
- CO2-Emissionen nach dem gewichteten kombinierten WLTP-Wert
Ab dem 1. April 2025 kommt es zu Verschärfungen bei der Berechnung, was zu einer höheren Steuerbelastung auch für viele bestehende Fahrzeuge führen wird.
Für herkömmliche Hybrid-Fahrzeuge gilt:
- Bei Erstzulassung bis 30. September 2020: Die Steuer wird nur auf Basis der Leistung des Verbrennungsmotors berechnet.
- Bei Erstzulassung ab 1. Oktober 2020: Die Berechnung erfolgt anhand der Leistung des Verbrennungsmotors und der CO2-Emissionen nach dem kombinierten WLTP-Wert.
Für ein Hybrid-Fahrzeug mit einer Gesamtleistung von 100 kW, wovon 73 kW auf den Verbrennungsmotor entfallen, würde die jährliche Steuer wie folgt berechnet:
(73 kW - 24 kW) × 0,62 Euro × 12 Monate = 364,56 Euro
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Berechnung von verschiedenen Faktoren abhängt und sich in Zukunft ändern kann. Fahrzeughalter sollten sich über die aktuellen Regelungen informieren, da die Steuerbelastung für Hybrid-Fahrzeuge tendenziell steigt.
Die Regierung erwartet durch diese Maßnahme Einnahmen von über 60 Millionen Euro. Der ÖAMTC fordert in diesem Zusammenhang mehr Steuer-Transparenz beim Autokauf und warnt vor möglichen Fehleintragungen bei der Leistung im Zulassungsschein, die zu einer falschen Steuerberechnung führen könnten.
Diese neue Steuer markiert das Ende der bisherigen steuerlichen Begünstigung von Elektrofahrzeugen in Österreich und wird die Gesamtbetriebskosten für E-Auto-Besitzer erhöhen.