Mit 20. Mai 2023 ist die EU-weit vorgeschriebene OBFCM-Regelung (On Board Fuel Consumption Monitoring) in Kraft getreten. Dabei muss – im Rahmen der technischen Überprüfung – die im Fahrzeug verwendete Menge an Kraftstoff und/oder verwendeter Energie ausgelesen und an die europäische Kommission übermittelt werden. Betroffen sind PKW/Kombi und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen ab der Erstzulassung 1. Jänner 2021.
Übertragen wird anonymisiert über die Fahrgestellnummer der Kilometerstand und der Energieverbrauch. Falls gewünscht, kann der Fahrzeugbesitzer die Datenlieferung verweigern ohne Einfluss auf die §57a Überprüfung. Dazu wurde für Konsumenten ein Musterschreiben von der Bundesinnung Fahrzeugtechnik entworfen und mit dem Ministerium abgestimmt. Das Musterschreiben ist bei der Fahrzeugüberprüfung unterfertigt abzugeben.
Auf dieser Grundlage hat der FVA ein Musterschreiben für Fuhrparkbetreiber entworfen. Um bei Leasingfahrzeugen eine Verweigerung der Datenlieferung zu erreichen, empfehlen wir, mit der Leasinggesellschaft Kontakt aufzunehmen und/oder das Musterschreiben auf Firmenpapier als Fahrzeugnutzer zu unterfertigen und bei der Überprüfungsstelle abzugeben.
Link: Musterschreiben Fahrzeugnutzer